| Die HMW-Elektroräder sind gemäß
Kraftfahrgesetz Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb. Die
Fahrgeschwindigkeit im reinen Motorbetrieb ist auf 20 km/h beschränkt,
die maximale Leistung mit 400 Watt festgelegt. Derzeit sind kein Zulassungsverfahren
und auch kein Versicherungskennzeichen vorgesehen. Auch gibt es keine
Führerschein- oder Helmpflicht (A). Die ganze Antriebseinheit
ist leicht und bei abgeschaltetem Motor völlig vom Antriebsrad
getrennt.
Der Radnabenmotor
wird im Vorderrad, und der Akku
im Gepäckträger eingebaut. Das ergibt eine optimale Gewichtsverteilung.
Über die Elektronik
und den Drehgriff steuern Sie die Motorleistung.
Technik
im PDF Format |